Fallstudie von Datenmissbrauch durch die IHK-Aachen

Die DSGVO ist sehr eindeutig: Sie erlaubt die Datenspeicherung nur im Ausnahmefall und sie bestimmt, dass derjenige, der Daten speichert, Auskunft über diese gespeicherten Daten geben muss. Die meisten Unternehmen halten sich auch an diese Vorschrift.

Nur eben die IHK Aachen nicht, obwohl sie es auf ihrer eigenen Website schreibt.

Und pikanterweise ist es dann noch die Datenschutzbeauftragte der IHK Aachen – Nora Liebenthal –, die diese Verstöße begeht, sowie Christian Lautenberg von der Geschäftsführung der IHK Aachen.

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