GG: Artikel 23 (alte Fassung)

Die 1990 durch die Alliierten aufgehoben alte Fassung des Artikel 23 des Grundgesetzes lautete:

  1. "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein–Westfalen, Rheinland–Pfalz, Schleswig–Holstein, Württemberg–Baden und Württemberg– Hohenzollern.

2. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“