Kein Staatsgebiet

Juristisch gesehen ist ein Staat eine sogenannte Gebietskörperschaft. Diese Gebietskörperschaft agiert "hoheitlich" in einem bestimmten Gebiet, das genau definiert ist... Das hoheitliche Handeln steht also immer in Zusammenhang mit einem Gebiet, einem Territorium.

Genau dieses Territorium gibt es jedoch nicht mehr, seit der Artikel 23 (alte Fassung) des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben wurde.

Auch die Präambel des Grundgesetzes definiert kein Territorium. Ebenfalls kein Territorium seht im Artikel 146 des Grundgesetzes definiert, der ebenfalls 1990 geändert wurde.

Die sogenannten "Bereinigungsgesetze" aus den Jahren 2006 - 2010 haben dann noch sämtliche weiteren territorialen Geltungsbereichen "bereinigt", was bedeutet: sie wurden entfernt.