Rechtslage in der BRD
Damit keiner der Entitäten der "BRD" hoheitliche Befugnisse. Weder die Mitglieder der POLIZEI, noch das sogenannte "Finanzamt" und natürlich auch nicht die Industrie- und Handelskammern.
Die hoheitlichen Befugnisse werden lediglich vorgetäuscht.
Auf dem auch als „Deutschland“ bezeichneten Gebiet, gilt seit 1945 das Besatzungs-recht und damit die Haager Landkriegsordnung, HLKO, siehe V. Es gibt keinen Friedens-vertrag.
Diese „BRD“ ist ein privates Wirtschaftsunternehmen, eine Firma; man kann sie auch als „NGO“ bezeichnen. Innerhalb dieser NGO findet eine Staatssimulation mit integrierter Demokratiesimulation statt. (Darüber hinaus wurde höchstrichterlich festgestellt, dass alle Bundestagswahlen seit 1956 ungültig sind (2 BvE 9/11 vom 25.07.2012)).
Innerhalb dieser NGO sind verschiedene Entitäten, wie Städte, aber auch „Amtsge-richte“ und „Finanzämter“ oder „Polizeipräsidien“ und „IHKn“ der so bezeichneten „BRD“ parzelliert worden und in verschiedene internationale Handelsregister auf der ganzen Welt eingetragen worden. „POLIZEI“ ist als Wort-/Bildmarke beim „Patentamt“ eingetragen. (Siehe Punkt III.).
Diese Entitäten fungieren jeweils als eigenständige privatwirtschaftliche Wirtschaftsun-ternehmen. Bei Vielen ist die sogenannte „DUNS-Nummer“ für Firmen online abrufbar; diese Nummer wird von dem US-Privatunternehmen „Dun & Bradstreet“ vergeben. (Siehe Punkt II.) Damit gilt in dem so bezeichneten „Deutschland“ das internationale Handelsrecht, also das „Commercial Law“, und damit der sogenannte „Uniform Commercial Code“, abge-kürzt „UCC“, der Haupt-Besatzungsmacht USA.Die Durchsetzung der persönlichen Haftung erfolgt nach weltweit gültigem Handels-recht, bzw. nach „Common Law“. Ein Urteil kann z. B. vor einem internationalen Han-delsgericht erwirkt werden., danach folgt die Eintragung in internationale Schuldnerver-zeichnisse (siehe Punkt IV.).